REACH und SVHG Kandidatenliste


REACH ist eine im Jahr 2007 in Kraft getretene Verordnung der Europäischen Union. Sie dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren durch Chemikalien.

Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU erhöht werden. Dies geschieht durch die Hersteller und Importeure von Chemikalien, die Ihre Daten aufbereiten und darüber hinaus das potentielle Risiko bewerten. Diese Informationen werden der Behörde ECHA mitgeteilt. Hierbei werden die sichereren Verwendungsmöglichkeiten des Stoffes genannt und die für den Anwender erforderlichen Maßnahmen zum Risikomanagement mitgeteilt.

Krekeler & Losch agiert nach EU Verordnung 1907/2006 (REACH Verordnung) als nachgeschalteter Anwender (Produzent von Erzeugnissen). Unsere Geschäftstätigkeit umfasst die Herstellung von Drehteilen (metallische Erzeugnisse) nach Kundenanforderungen auf Grundlage der Verwendung handelsüblicher Werkstoffe.

Die von Krekeler & Losch verwendeten Materialien enthalten keine in der Kandidatenliste aufgeführten, besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in Konzentrationen größer 0,1%.


REACH-Deklaration (DE)
REACH-Deklaration (EN)